Sekundarschule Straelen
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News im Detail

Elternabende im Schuljahr 2021/22

Corona-Schutzverordnung gilt auch an Elternabenden - 3G-Regelung

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW sieht vor, dass alle schulischen Gremien, wie Klassen- und Schulpflegschaft, aber auch die Schulkonferenz wieder in der Schule tagen können. Das ist gut, wichtig und richtig so, die Elternmitbestimmung ist uns sehr wichtig.

Vorraussetzung für die Teilnahme ist die Beachtung der so genannten 3G-Regelung: geimpft oder getestet oder genesen.

Das bedeutet, dass Sie vor dem Betreten des Schulgebäudes zur Teilnahme an Elternabenden bitte

  • einen aktuellen und gültigen Bürgertest oder
  • eine Impfbescheinigung über die vollständige Impfungen mit einem Abstand zur letzten Impfung von 14 Tagen oder
  • eine Genesenen-Bescheinigung

vorlegen. Lehrerinnen und Lehrer werden noch auf dem Schulhof Einsicht in Ihre Bescheinigungen vornehmen. Dieser Vorgang wird leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Daher bitten wir Sie, mindestens 10 Minuten vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung einzutreffen. Im Gebäude gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (FFP2/KN95 oder OP-Maske).

Unsere große Bitte an Sie lautet: Lassen Sie sich durch diese Vorgaben nicht davon abhalten, Ihr Mitbestimmungsrecht in der Schule auszuüben. Sie helfen damit nicht nur der Schule, ihren Auftrag zu erfüllen, Sie unterstützen durch Ihre Teilnahme auch die Interessen Ihres Kindes.

Herzlichen Dank.