Sekundarschule Straelen
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17.06.2021: NEUE SCHULMAIL - WEGFALL DER MASKENPFLICHT AUF DEM SCHULHOF

Heute ist eine neue Schulmail von Staatssekretär Richter aus dem Ministerium für Schule und Bildung NRW bei den Schulen angekommen. Staatssekretär Richter weist in seiner Schulmail zunächst auf die nachhaltig sinkenden Inzidenzzahlen in ganz Deutschland und vor allem auch in Nordrhein-Westfalen hin und zeigt sich hierüber erleichtert.

Er schreibt, dass im Rahmen der ständigen Überprüfung der Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus auf Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit die Landesregierung jetzt die Maskenpflicht an Schulen auf den Prüfstand gestellt hat.
Demnach hält die Landesregierung eine Anpassung der Pflicht zum Tragen von Schutzmasken an die geänderte Infektionslage für angemessen und verantwortbar. Die Coronabetreuungsverordnung wird daher kurzfristig angepasst.

Ab Montag, 21. Juni 2021, gelten die folgenden Regelungen:

  • Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen. Sobald das Schulgebäude betreten wird, ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Alltagsmasken sind weiterhin nicht zugelassen. Daher gilt auch:
  • Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter.
  • Es bleibt allerdings jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, im Außenbereich freiwillig eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
  • Alle übrigen Hygienemaßnahmen (z.B. Handhygiene, Durchlüftung von Klassenräumen) gelten fort. Auch die Pflicht zur Testung zweimal in der Woche bleibt bestehen. Natürlich werden an Stelle einer Testung in der Schule auch weiterhin qualifizierte externe „Bürgertests“ akzeptiert.
  • Im Zusammenhang mit dem Wegfall der Maskenpflicht ist der Mindestabstand von 1,50 m nur noch innerhalb von Gebäuden von Bedeutung, wenn dort wegen eines besonderen pädagogischen Bedarfs (z.B. Sport) oder beim zulässigen Verzehr von Speisen und Getränken vorübergehend keine Maske getragen werden muss. Kurz gesagt, wenn die  Masken im Unterrichtsraum abgenommen werden, muss wieder ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

Staatssekretär Richter dankt erneut den Schulgemeinschaften für deren Anstrengungen, mit denen das Infektionsgeschehen an Schulen so effektiv bekämpft bzw. eingedämmt wurde. Der Wegfall der Maskenpflicht im Außenbereich werde den Schulalltag angesichts der sommerlichen Temperaturen für die letzten Schulwochen hoffentlich ein wenig angenehmer machen.

Die Schulleitung der Städtischen Sekundarschule Straelen schließt sich diesem Dank gerne an. Gleichzeitig weisen wir aber noch einmal darauf hin, dass in den Schulbussen weiterhin eine medizinische Maske, also mindestens eine OP-Maske, gertragen werden muss.